Erstattung von Fahrtkosten durch den Landkreis Stade

DAM 17.04.2024

"Auch für Fahrten zum Betriebspraktikum besteht ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Inanspruchnahme eines vorhandenen öffentlichen Personennahverkehrs oder für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges bis zu einer Entfernung von 30 km zwischen Wohnung und Praktikumsstelle. Es gelten im übrigen die oben beschriebenen Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zum Erstattungsverfahren." Quelle: https://portal.landkreis-stade.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/8502/show, 17.04.2024

 

Die unterschriebenen Anträge sind zeitnah im Sekretariat abzugeben. Bitte beachten Sie, dass ggf. genutzte Busfahrkarten auf ein DIN-A4-Blatt geklebt und dem Antrag als Anlage beigefügt werden müssen. 

Erstattungsanträge sind gemeinsam mit den Fahrbelegen spätestens bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr über die Schule einzureichen. Anträge, die nicht termingemäß eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Es gilt der Posteingangsstempel des Landkreises.

 

Über den Button gelangen Sie zum Serviceportal Schülerbeförderung des Landkreises Stade. Dort können alle Informationen nachgelesen werden und die Antragsformulare heruntergeladen werden.